Das Sachverständigenbüro Unfall-Schaden-Dienst ist Teil des Gutachternetzwerk Deutschland

 

 

Was ist dieses Gutachternetzwerk Deutschland ?

 

Hier haben sich Kfz – Gutachter zusammengefunden die inzwischen die ganze Republik mit ihren

 

Dienstleistungen abdecken können.

 

Egal wo Sie ihren Unfall in Deutschland haben, ob mit Ihrem Firmenwagen oder privat auf dem Weg in den hart erarbeiteten Jahresurlaub.

 

Innerhalb Deutschlands finden Sie garantiert IMMER einen Ansprechpartner für alle Belange des Unfallschadens.

 

Von Nord bis Süd, von West nach Ost – überall finden Sie ein Mitglied dieses Netzwerkes. Auch wenn Sie nur den Sachverständigen Ihres Vertrauens gespeichert haben – er wird Ihnen auch in Ihrem Urlaub, Ihrer Durchreise weiterhelfen können indem er Sie an einen erfahrenen Kollegen des Netzwerkes vermitteln wird.

 

Sie finden unsere Partnerbüros in:

 

* Berlin * Rurgebiet West * Rhein-Maingebiet * Brandenburg-Spreewald * Niedersachsen - Hannover * Sachsen Anhalt - Dessau * Siegburg, Köln, Bonn * Freiburg, Rottweil * Ausgsburg, München * Jena, Gera, Erfurt * Mannheim, Heidelberg * Friesland, Wangerland * Potsdam * Bielefeld, PAderborn * Karlsruhe, Pforzheim, Bruchsal * Nord Brandenburg * Schleswig Holstein West * Schleswig Holstein OSt * Bremen, Niedersachsen * Marburg, Fulda * Nürnberg, Würzburg * Hof, Coburg, Zwickau *

 

 

 Sollte Ihre Stadt, ihre Region nicht benannt sein – keine Sorge!

 

Suchen Sie einfach den Nächstgelegenen aus. Alle Gutachter sind flexibel und mobil.

 

Welchen Vorteil haben Sie von diesem Netzwerk?

 

Sie profitieren davon überall in Deutschland, zu jeder Zeit einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu wissen.

 

Auch der Sachverständige weiß wie dringlich Ihr Anliegen ist, wie schnell Sie weiter müssen, wie wenig Zeit Sie bei Ihrem Urlaub verlieren möchten!

 

Profitieren Sie auch von dem lokalen Wissen des regionalen Sachverständigen. Er wird Ihnen die bestmögliche Werkstatt, den lokalen Abschleppdienst, selbst Hotels, Anwälte und – wenn es sein muss – auch Freizeitaktivitäten empfehlen können.

 

 

Gleichzeitig profitieren Sie aber auch von dem geballten Wissen dieses Netzwerkes

 

 

So hat jeder Sachverständige, neben seinem fundierten Wissen im Schadenablauf, auch sein spezielles Fachgebiet - fragen Sie einfach nach!

 

Einige Mitglieder des

Gutachternetzwerk Deutschland

 

äußern sich zu interessanten und wissenswerten Themen:

 

Die 130 % Opfergrenze dargestellt von: ihr-gutachten.com

 

Sie als Geschädigten kann dieses normale Verfahren zur Schadensregulierung benachteiligen. Beispielsweise ist es manchmal nur schwer oder gar nicht möglich, tatsächlich ein Ersatzfahrzeug zum ermittelten Wiederbeschaffungswert zu erwerben. Oder das verunfallte Fahrzeug hat für Sie einen ideellen Wert und gehört ‚zur Familie‘. In diesem Fall möchten Sie statt eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges lieber Ihr altes Auto reparieren lassen, selbst wenn die Reparatur teurer ist als der ermittelte Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Genau für diese Fälle wurde vom Gesetzgeber die 130%-Regelung eingeführt. Sie greift allerdings nicht immer.

 

Mit der 130%-Regelung können Sie als Geschädigter  das unverschuldet verunfallte Fahrzeug behalten, sofern die eigentlich unwirtschaftliche Reparatur bis zu einer Grenze von 30% über dem Wiederbeschaffungswert möglich ist.

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines alten Fahrzeugs auf diese Art auf Kosten der Versicherung ihr Fahrzeug auf Vordermann bringen können. Um genau das zu verhindern gibt es diverse Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Schadensregulierung nach der 130%-Regelung in Anspruch zu nehmen.

 

Carl-Marcus Müller vom SV Büro Müller zum Thema: Freie Sachverständigenwahl

 

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte grundsätzlich die Möglichkeit einen eigenen Kfz.-Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten. Leider macht der Geschädigte viel zu wenig Gebrauch von seinem Recht und lässt sich nur zu oft durch das Schadenmanagement (Schadensteuerung) der Versicherungen beeinflussen. Der unabhängige Kfz.-Sachverständige seiner Wahl ermittelt, unter Betrachtung des vorliegenden Schadens, die Schadenhöhe und prüft anhand des ermittelten Wiederbeschaffungswertes ob eine Reparatur des Fahrzeugs möglich ist. Auch gibt er Auskunft über eine evtl. vorliegende Wertminderung. Diese Möglichkeit verschenkt der Geschädigte, wenn er sich durch die Versicherung zu einem Kostenvoranschlag „steuern“ lässt. Der unabhängige Kfz.-Sachverständige ist immer die bessere Wahl um sich gut beraten zu lassen. Viele Geschädigte wissen nicht, dass die Kosten für den Kfz.-Sachverständigen seiner Wahl, im Regelfall, die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt.

 

 

 

Franz Menebröcker stellt drei Schadenarten vor

 

Reparatur-/Totalschaden

 

Aus dem Vergleich der anfallenden Reparaturkosten zu dem Wert Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis (Wiederbeschaffungswert) wird Ihnen aufgezeigt, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

 

Im Falle eines Totalschadens wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges ermittelt.

 

Bagatellschaden

 

Bei Bagatellschäden bietet sich als Alternative zum Schadengutachten die

 

Reparaturkosten-Kalkulation an. (Kurzgutachten)

 

Dabei werden nur die Instandsetzungskosten ermittelt und Lichtbilder angefertigt.

 

Grundlegend hat sich der BGH anhand eines Unfallschadens in Höhe von etwa 715,- Euro brutto mit der Frage nach dem Recht auf ein Schadengutachten befasst.

 

(BGH, Az. VI ZR 356/03)

 

Die Vorzüge des Smart Repair stellt David Griesche vor:

 

Als Sachverständige stellen wir fest, dass Smart Repair eine hervorragende Methode für die professionelle Ausbesserung von Bagatell- und Kleinschäden ist. Das speziell entwickelte, hoch effiziente Arbeitsverfahren behebt ohne großen Aufwand Kratzer, Schrammen, kleinere Dellen und Beulen, Steinschlagschäden, Beschädigungen an Kunststoffteilen, Sitzen oder Leder.

 

Gegenüber einer Neulackierung oder Bauteilersatz kann die Bearbeitung wesentlich schneller umgesetzt werden. Die Instandsetzung erhält den Wert Ihres Fahrzeugs und kann den Originalzustand praktisch komplett wieder herstellen.

 

Ein besonderer Vorteil von Smart Repair ist sein erstaunliches Preis-Leistungs-Verhältnis: Gut fürs Auto, gut fürs Konto.

 

Aus Berlin, vom Sachverständigen Putzke einige kurze Verhaltenstipps am Unfallort:

 

·        Unfallstelle absichern

 

·        Verletzte Personen versorgen / Rettungskräfte verständigen.

 

·        Fragen Sie nach Zeugen / notieren Sie sich die Daten.

 

·        Mit Ihrem Smartphone Bilder der Unfallstelle aufnehmen.

 

·        Keine Diskussionen mit dem Unfallgegner, der Polizei.

 

·        Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang

 

·        Notieren Sie sich die Daten des Unfallgegners und heben diese gut auf.

 

·        Bei einem unverschuldeten Unfall sollten / dürfen Sie sich einen Gutachter Ihres Vertrauens suchen. Lassen Sie von Ihm ein unabhängiges Gutachten erstellen. Die Kosten des Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung.

 

·        Sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, entscheiden Sie sich für einen Verkehrsfachanwalt.

 

 

 

 

Oldtimerbewertungen werden auch von Bernd Tuchelt durchgeführt

 

Bei der Oldtimerbewertung soll der Wert des Fahrzeuges ermittelt werden, der als Grundlage für die Versicherungseinstufung des Wagens gilt. Die Bewertung ist außerdem Voraussetzung, um ein gültiges Kennzeichen zu erhalten und damit die Erlaubnis, aktiv am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Auch für den Kauf und Verkauf des historischen Autos bietet das Untersuchungsergebnis eine aussagekräftige Grundlage.

 

Während bei einer “normalen” Gebrauchtwagenbewertung in erster Linie das Baujahr und die Kilometerlaufleistung von Bedeutung sind, ist bei Oldtimern das entscheidende Kriterium der Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs. Die Fahrzeugbewertung erfolgt in Form von Noten von 1 (makelloser Zustand ohne jeglichen Mangel) bis 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand, nicht fahrbereit).

 

Aus Bayern beantwortet Martin Reich folgende Frage:

 

Was ist eine Wertminderung, und wann steht sie mir zu?

 

Wertminderung:
Im Rahmen der Instandsetzung eines unfallbeschädigten Fahrzeuges kann es zu einer Wertminderung kommen.
Im Kaskofall ist in der Regel keine Wertminderung vorgesehen.

Bei einem unverschuldeten Unfall ( Haftpflichtschaden ) hat der Geschädigte im Rahmen der Schadensabwicklung einen Anspruch auf Wertminderung gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe der Wertminderung ermittelt in der Regel der Kfz-Sachverständige.